Nach derzeit geltender Gesetzeslage ist die Aufzeichung von Telefongesprächen nur unter der Bedingung statthaft, dass beide beteiligten (Gesprächs-) Parteien dieser Aufzeichung zugestimmt haben.
In Trainingssituationen, bei denen häufig Gespräche im firmeninternen Umfeld simuliert werden, ist dies sicherlich nicht relevant, umso mehr jedoch, wenn "echte", externe Telefonate aufgezeichnet werden sollen.